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Checkliste für das erste Export-Geschäft nach Übersee

Export-Geschäft

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Sie expandieren und das erste Export-Geschäft nach Übersee steht an. Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie einige wichtige Dinge beachten.

Experte Export-Geschäft

Welche das sind, erklärt unser Gastautor Stephan Faulhaber. Er ist Abteilungsdirektor / Senior Fachberater Auslandsgeschäft in der DZ BANK AG.

Zum Start unserer Reihe rund um das Auslandsgeschäft geht es zunächst um Vorüberlegungen zum Export.

Der Start ins Auslandsgeschäft

Der erste Kundenauftrag von außerhalb Europas steht an und bisher haben Sie ausschließlich Lieferverträge mit Kunden im Inland oder im näheren europäischen Ausland, wie zum Beispiel Österreich, Schweiz oder Italien, abgeschlossen. Die bisherige Nähe der Kunden machte eine Kommunikation aufgrund räumlicher Nähe relativ einfach. Auch mögliche Probleme bzw. Störungen im Grundgeschäft ließen sich noch gut lösen.

Nun jedoch liegen zwischen Käufer und Verkäufer nicht selten mehrere tausend Kilometer. Und im Zuge von Pandemien sind diese auch nicht ganz einfach zu überbrücken. Hierbei ist es von Bedeutung, bereits bei Anbahnung des Liefergeschäfts an mögliche Herausforderungen und deren Lösungen zu denken und sich hier vorzubereiten.

Beim Export-Geschäft gilt: Erst prüfen, dann handeln

Noch vor dem Angebot oder einer Auftragsbestätigung und einem damit im Zusammenhang stehenden Vertragsschluss ist es wichtig zu überprüfen, welche Parteien an dem Liefergeschäft beteiligt sind. So zum Beispiel Käufer, Bank des Käufers sowie Spediteure und Versicherungsgesellschaften.

Die am Export-Geschäft beteiligten Parteien dürfen keinen sanktionsrelevanten Hintergrund aufweisen.

Diese Prüfung kann teilweise über entsprechende Onlinedienste erfolgen. Es sei denn, es existiert eine eigene Datenbank oder eine Exportkontrollabteilung im Hause des Exporteurs, welche eine solche Prüfung ermöglicht.

Liegen Ausfuhrbeschränkungen, Exportverbote oder -einschränkungen vor?

Ist diese Prüfung ohne Auffälligkeiten verlaufen, muss die Möglichkeit des Exports der Ware auf mögliche Ausfuhrbeschränkungen überprüft werden. Dabei sind ggf. die entsprechenden Genehmigungen des BAFA einzuholen. Und auch die Banken sind verpflichtet, ihre Geschäftsbegleitung transparent zu gestalten. Deshalb kann es im Einzelfall vorkommen, dass die Bank um Kopien entsprechender Genehmigungen oder Unterlagen zum Grundgeschäft bittet. Denn auch hier müssen mögliche sanktionsrelevante Szenarien sowie Probleme durch Exportverbote oder –einschränkungen ausgeschlossen werden.

Das in den letzten Jahren immer wichtiger gewordene Zauberwort „Compliance“ spielt – auch zum Leidwesen vieler mittelständische Betriebe – eine wesentliche Rolle bei Export-Geschäften.

Bankverbindung ist nicht gleich Bankverbindung

Sind diese Vorüberlegungen und Prüfungen für Ihr Export-Geschäft ohne Auffälligkeiten abgeschlossen, gilt es nun, die Bankverbindung des Käufers mit der Bank in Deutschland zu verifizieren.

Im internationalen Geschäft ist es noch immer so, dass nicht alle Banken untereinander eine Geschäftsbeziehung pflegen. Das bedeutet, dass ein Informationsaustausch (z.B. Zahlungssicherungsinstrumente) nur zwischen zwei Korrespondenzbanken erfolgen kann, die auch eine Geschäftsbeziehung etabliert haben. Jedoch sind die Netzwerke Ihrer Bank in der Regel so weit gefasst, dass eine Problemstellung hinsichtlich einer ausländischen Partnerbank eher gering ist.

Vereinbarung von Liefer- und Zahlungsbedingungen

Sofern nun alle bereits erwähnten Sachverhalte geklärt wurden, kann die Ausgestaltung des Liefervertrags sowie der Liefer- und Zahlungsbedingungen erfolgen. Ein wichtiger Punkt dabei ist:

Achten Sie bitte generell darauf, dass der Liefervertrag deutschem Recht unterliegt, sofern dies verhandelbar ist.

Gerade die Rechtsstellung in anderen Ländern außerhalb Europas kann oftmals für den Verkäufer problematisch sein. Selbstverständlich ist ein solcher Vertrag auch in englischer Sprache abzufassen. Empfehlenswert ist zudem ein Rechtsbeistand, der sich im internationalen Wirtschaftsrecht wohlfühlt.

Mehr zum Auslandsgeschäft

Auf unserer Homepage beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Auslandszahlungsverkehr.

Und wir freuen uns darauf, Ihnen in Kürze weitere interessante Beiträge zum Thema Auslandsgeschäft in unserem VR Teilhaber Blog zu präsentieren.

Gerne sind wir bei Fragen zum Auslandsgeschäft auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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