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Das sind die Risiken beim Import

Import

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Sie sind Händler und möchten aufgrund der Preisvorteile zum ersten Mal in Übersee Ihre Produkte für den Vertrieb in Deutschland oder Europa einkaufen? In der Fortsetzung der Reihe in unserem VR Teilhaber Blog rund um das Auslandsgeschäft geht es nun um Identifizierung möglicher Risiken bei Handelsgeschäften, welche den Import aus Übersee und den Vertrieb der Produkte national oder international betreffen.

Experte Export-Geschäft

Welche das sind, erklärt unser Gastautor Stephan Faulhaber. Er ist Abteilungsdirektor / Senior Fachberater Auslandsgeschäft in der DZ BANK AG.

Der erste Kontakt mit Lieferanten in Übersee

Durch Preisvergleiche unterschiedlicher Anbieter bzw. Lieferanten für den Import des von Ihnen gewünschten Produkts wurde nun der erste Kontakt mit dem Produzenten/Lieferanten hergestellt. Bisher haben Sie möglicherweise Ihre Produkte ausschließlich von deutschen oder europäischen Distributoren bezogen. Aufgrund der räumlichen Entfernung sind Sie nun darauf angewiesen, dass die vom Produzenten beworbenen Produkte auch den Vorgaben entsprechen, die Ihre Käufer erwarten. Und das auch, ohne von Ihnen vorab in Augenschein genommen werden zu können.

Das ist bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen beim Import zu beachten

Gerade bei den Liefer- und Zahlungsbedingungen im Importgeschäft sollten Sie bereits ein besonderes Augenmerk darauf haben, ob der Lieferant ausschließlich gegen Vorkasse liefert oder auch die Zahlung erwartet, sobald die Warte versandfertig, jedoch noch nicht verladen ist. Im Falle einer geforderten Vorleistung sollten Sie dies nie ohne entsprechende Absicherung Ihrer Zahlung vornehmen. Hierzu bietet sich die Anzahlungsgarantie der Bank des Lieferanten an. Diese gewährleistet, dass Sie im Falle einer nicht vertragskonformen Lieferung Ihre geleistete Zahlung zurückerhalten. Die Auszahlungsgarantie ist im internationalen Geschäft ein gängiges Sicherungsinstrument für zu leistende Anzahlungen bzw. Vorauszahlungen. Sollte diese Möglichkeit von Ihnen erfolgreich bei den Verhandlungen durchgesetzt werden können, ist es sinnvoll, zum einen vorab einen Mustertext der Garantie zu erhalten. Zum anderen sollten Sie eine Information erhalten, welche Bank die Garantie stellen wird. Dies beeinflusst nämlich wesentlich die Werthaltigkeit einer solchen Sicherheit zu Ihren Gunsten.

Akkreditiv als Sicherheit beim Importgeschäft

Oftmals bieten die Lieferanten beim Importgeschäft auch an, die Abwicklung der Zahlung über ein Akkreditiv vornehmen zu lassen. Dabei ist Ihre Bank zur Eröffnung eines solchen Zahlungsinstruments zu beauftragen, wofür eine Kreditlinie bei Ihrer Bank notwendig ist. Hierbei handelt es sich um ein Zahlungsversprechen Ihrer Bank gegen Vorlage von Dokumenten, welche den Bedingungen des Akkreditivs entsprechen müssen. Das engt jedoch Ihren finanziellen Spielraum während der Laufzeit dieses Instruments ein. Bei diesem Abwicklungsinstrument haben Sie auch nur die Sicherheit, die Handelsdokumente und den Transportnachweis gemäß Ihren Vorgaben zu erhalten. Jedoch besteht keine Sicherheit hinsichtlich der Quantität und der Qualität der Ware. Eine mögliche Lösung wäre ein Vertreter oder eine Inspektionsgesellschaft vor Ort beim Lieferanten, der die vertraglichen Vorgaben entsprechend überprüfen kann.

Vorsicht bei Gewährleistungsansprüchen

Für den Weiterverkauf der importierten Waren ist es wichtig, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Käufer der Waren hinsichtlich der Gewährleistung im Blick zu behalten. Sofern Sie hier weitergehende Verpflichtungen zu möglichen Gewährleistungsansprüchen Ihrer Kunden eingehen müssen, ist es erforderlich, dieses Risiko auch auf den eigentlichen Lieferanten zu spiegeln. Das heißt für Sie, die Gewährleistungsansprüche, die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden können, müssen Sie wiederum gegenüber dem Hersteller geltend machen können. Diese Absicherung kann ebenfalls in Form einer Garantie der Bank des Lieferanten erfolgen. So sind Sie im Zweifelsfall auch bei Gewährleistungsansprüchen, die durch den Import entstehen, abgesichert.

Devisengeschäft zur Absicherung von Kursschwankungen

Ein ebenfalls nicht unwesentliches Risiko ist die Fakturierung in unterschiedlichen Währungen, so zum Beispiel erfolgt der Kauf der Waren in US-Dollar, jedoch der Verkauf in Europa in Euro. Hier empfiehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Kurse für mögliche Devisenkäufe oder -verkäufe mit Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäften zu sichern. Dies ermöglicht für Sie ebenfalls eine bessere Preiskalkulation beim Importgeschäft.

Weitere Tipps zum Import

Generell sollten Ihre Verpflichtungen in beiden Lieferverträgen, sowohl mit dem Käufer als auch mit Lieferanten, eng abgestimmt werden. Damit beugen Sie zusätzlichen Risiken des Importgeschäfts auf der einen Seite vor, für welche Sie die andere Seite nicht in Anspruch nehmen können. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands für das Importgeschäft, der sich im internationalen Vertragsrecht wohl fühlt, sei auch hier empfohlen.

Gerne sind wir bei Rückfragen zu Auslandsgeschäften auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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