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Darum sollten Sie Ihre VL anlegen

VL

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VL-Sparen haben Sie bestimmt schon mal gehört. Aber was ist das eigentlich genau? Und warum sollten Sie Ihre VL unbedingt anlegen?

So funktioniert das VL-Sparen

Die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL genannt, sind Leistungen, die Ihnen Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Gehalt zum Sparen dazuzahlt. Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer diese Leistungen, die Höhe können Sie aus dem aktuellen Tarifvertrag entnehmen oder bei der Personalabteilung erfragen. Der Höchstbetrag liegt bei monatlich 40 Euro. Jedoch erhalten Sie diesen Zuschuss nur, wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einem entsprechenden Vertrag anlegen. Darüber hinaus bezuschusst der Staat Ihre Anlage dieser Leistungen mit einer Förderung.

Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie Ihre VL in einen Bausparvertrag oder in einen Aktienfonds anlegen, bezuschusst Sie der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Allerdings sind hierbei Einkommensgrenzen zu berücksichtigen.

Anlage in einen Bausparvertrag

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag anlegen, profitieren Sie von beispielsweise dauerhaft sicheren sowie niedrigen Darlehenszinsen. Außerdem gelangen Sie mit der staatlichen Förderung schneller und günstiger an Ihr Sparziel.

Die staatliche Förderung beträgt 43 Euro bei einer Einzahlung von 470 Euro jährlich. Darüber hinaus erhalten junge Leute unter 22 Jahren 200 Euro Bonus bei Abschluss eines Bausparvertrags.

Wenn Sie Ihre VL in einen Bausparvertrag sparen, dann zahlen Sie sieben Jahre lang ein. Danach können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen.

VL-Sparen in einen Aktienfonds

Als zweite Möglichkeit können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auch in einen Aktienfonds sparen. Hierbei bezuschusst Sie der Staat mit bis zu 80 Euro bei einer jährlichen Sparleistung von 400 Euro.

Hier zahlen Sie sechs Jahre lang in den Vertrag ein. Anschließend ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres. Danach können Sie frei über die gesamte Summe verfügen.

Beantragung der Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Weitere staatliche Förderungen

Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparer anlegen, profitieren Sie neben der Arbeitnehmersparzulage zudem von der Wohnungsbauprämie. Durch diese erhalten Sie bis zu 70 Euro auf eine jährliche Sparleistung von 700 Euro.

Übrigens: Sie können Ihre VL auch bequem aufstocken, um die höchstmögliche Förderung zu erhalten.

Gerne beraten wir Sie zur Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen auch persönlich. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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