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6 Irrtümer zum Thema Privathaftpflicht

Privathaftpflicht

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Keine Frage, die private Haftpflicht gehört wohl zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Dennoch kursieren eine Menge an Mythen und Irrtümern im Netz. Die 6 häufigsten Irrtümer klären wir nun auf!

1. Das Geld für die Haftpflichtversicherung kann ich mir sparen

Das wäre definitiv am falschen Ende gespart. Bei der Privathaftpflicht sind sich ausnahmsweise alle einig: Diese Absicherung ist ein absolutes Muss. Denn laut Gesetz wird, wer jemand anderem einen Schaden zufügt, dafür haftbar gemacht und muss für den Schaden aufkommen – in unbegrenzter Höhe. Das kann – vor allem bei Personenschäden – schnell richtig teuer werden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadenersatzzahlungen und schützt so vor dem finanziellen Ruin. Da ist ein Beitrag ab 5 Euro im Monat gut investiert.

2. Es wird schon nichts passieren

Ziemlich wahrscheinlich passiert jedem mal ein Missgeschick: Bei den Nachbarn fällt einem das Weinglas um und ruiniert das Sofa. Mit einem Dateianhang wird versehentlich ein Virus verschickt, das beim Empfänger Schäden anrichtet. Ein Fußgänger bleibt plötzlich stehen und bringt den Radfahrer hinter sich zu Fall. Egal, wie gut man aufpasst, manchmal geht halt was schief. Dann ist man froh, wenn man sich nicht auch noch um die finanzielle Begleichung des Schadens kümmern muss.

3. Fünf Millionen Deckungssumme reichen völlig

Fünf Millionen klingen viel, können aber im Extremfall zu wenig sein. Besonders bei Personenschäden entstehen schnell sehr hohe Kosten. Etwa für Schmerzensgeld, Reha, einen behindertengerechten Wohnungsumbau, den entstehenden Verdienstausfall oder Rentenzahlungen. Damit in so einem Fall nicht die eigene finanzielle Existenz bedroht ist, sollte die Deckungssumme mindestens zehn Millionen Euro betragen.

4. Über die Privathaftpflicht sind alle Bereiche meines Lebens abgedeckt

Nicht ganz. Sach- und Personenschäden sind über die private Haftpflicht versichert. Für spezielle Risiken ist aber eine zusätzliche Police notwendig. Zum Beispiel als Tierhalter oder Jäger, als Bauherr, als Extremsportler, als Haus- und Grundbesitzer und für Gewässerschäden.

5. Zusatzleistungen brauche ich nicht

Es kommt darauf an. Zumindest lohnt es sich, über ein paar zusätzliche Bausteine nachzudenken.

Empfehlenswert ist zum Beispiel die Versicherung deliktunfähiger Kinder unter 7 Jahren. Sie sind zwar zu jung, um schadenersatzpflichtig zu sein. Aber wenn der Junior bei seinen ersten Runden auf dem neuen Rad die Autos in der Straße zerschrammt, ist die gute Nachbarschaft schnell gefährdet, wenn niemand für den Schaden aufkommt.

Für Mieter und Arbeitnehmer ist die Versicherung fremder Schlüssel sinnvoll. Schlimmstenfalls muss die gesamte Schließanlage eines Mehrfamilienhauses oder in der Firma ausgetauscht werden.

Die Absicherung von Mietsachschäden kann ebenfalls interessant sein. Die Leistung umfasst Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen sowie an Gebäuden und dem Inventar von Hotels und Ferienwohnungen.

Hilfsbereite Menschen sollten Gefälligkeitsschäden mitversichern. Wenn zum Beispiel einem Umzugshelfer etwas runterfällt oder beim Blumengießen versehentlich das Parkett beschädigt wird, bleiben Freunde und Nachbarn nicht auf dem Schaden sitzen.

Wer ehrenamtlich aktiv ist, sollte darauf achten, dass die Privathaftpflicht Personen- und Sachschäden abdeckt, die während dieser freiwilligen Tätigkeit verursacht werden.

Und schließlich die Ausfalldeckung: Sie kommt bei Schäden auf, die einem selbst zugefügt werden und durch den Schadensverursacher nicht beglichen werden, beispielsweise wenn dieser keine Haftpflichtversicherung hat.

6. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt doch eh nicht

Das stimmt bei Schäden, die Sie sich selbst, mitversicherten Personen oder Ihrem Eigentum zufügen, bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden und Schäden rund um das KFZ.

Bei Fahrlässigkeit – auch bei grober – wird hingegen gezahlt. Und wenn Sie für einen Schaden aufkommen sollen, den Sie gar nicht verschuldet haben, unterstützt Sie die Versicherung notfalls bis vor Gericht und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Sie haben noch keine Privathaftpflicht oder möchten Ihre gerne vergleichen? Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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