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Änderungen 2023

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Mit dem Jahreswechsel treten auch viele neu beschlossene Regelungen und Gesetze in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen 2023.

Rund um die Finanzen

Erhöhung des Sparerpauschbetrags

Ab Januar 2023 erhöht sich der Freibetrag des Sparerpauschbetrags von aktuell 801 Euro auf 1.000 Euro für Einzelpersonen und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Sie zukünftig mehr Zinseinnahmen erhalten dürfen, ohne diese mit 25 % Kapitalertragssteuer versteuern zu müssen.

Für die Erhöhung müssen Sie nichts tun. Der Betrag, den Sie aktuell bei uns oder unseren Verbundpartnern gestellt haben, wird automatisch erhöht. Sprich, wenn Sie aktuell 801 Euro gestellt haben, erhöht sich Ihr Freistellungsauftrag automatisch auf 1.000 Euro. Sollten Sie Ihren Freistellungsauftrag auf mehrere Banken oder unsere Verbundpartner aufgeteilt haben, werden die einzelnen Aufträge um jeweils 24,844 % erhöht. Lautet er zum Beispiel aktuell auf 100 Euro, erhöht sich dieser auf 124,48 Euro. Nutzen Sie doch die Gelegenheit, um mit Ihrem Berater mal wieder Ihre Finanzen auf den aktuellen Stand zu bringen. Sollten Sie eine andere Aufteilung Ihres Freistellungsauftrags wünschen, können Sie diesen bequem online oder in Ihrer Filiale ändern.

Mehr Geld vom Staat

Wohngeld

Das Wohngeld wird ab 2023 erheblich steigen, und zwar auf 370 Euro. Das sind 190 Euro monatlich mehr, die mit der Wohngeldreform der Bundesregierung beschlossen wurden. Damit sollen vor allem Mieterinnen und Mieter mit einem geringen Einkommen unterstützt werden.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab Januar bekommen Eltern mehr. Familien mit ein oder zwei Kindern können sich auf 31 Euro mehr, also 250 Euro im Monat pro Kind freuen. Ab dem dritten Kind sind es dann monatlich 25 Euro mehr pro Kind. Das sind dann insgesamt 744 Euro mehr im Jahr für eine Familie mit zwei Kindern. Bei Familien mit drei Kindern wären es sogar 1.044 Euro mehr.

Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht. Der konkrete Freibetrag wird nach Einreichen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt ermittelt.

Unser Tipp: Legen Sie die Erhöhung des Kindergeldes doch in einem Sparplan an!

Steuerfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird 2023 angehoben. Der Betrag steigt von 10.347 Euro (2022) auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro im Jahr 2024. Die Erhöhung ist Teil des Inflationsausgleichsgesetzes, das die Steuerlast an die bestehende Inflation anpassen soll. So sollen Bürgerinnen und Bürger entlastet werden.

Mehr für die Umwelt

Förderung von Photovoltaikanlagen

Ab dem kommenden Jahr gibt es mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen. Durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Anschaffung der nachhaltigen Anlagen für Privathaushalte wieder interessanter. Das EEG ist zwar schon seit dem 30. Juli 2022 in Kraft, jedoch gelten die meisten Regelungen erst ab dem 1. Januar 2023.
In der Umlage wurden höhere Vergütungssätze für Anlagen sowie ein erleichterter Netzanschluss beschlossen und die Vorgabe für die maximale Erzeugung bei neuen Photovoltaik-Anlagen abgeschafft. Außerdem können Haushalte die Anlagen auch in den Garten stellen und werden weiterhin gefördert.

Falls Sie die Zulage direkt nutzen wollen, bieten wir Ihnen mit dem GrünKredit eine zinsgünstige Finanzierung an. Mehr dazu, wie Sie ihr Haus „grün modernisieren“ können, finden Sie auch in unserem VR Experten-Talk.

Mehrwegpflicht für die Gastronomie

Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen, die die Umweltverschmutzung verringern sollen. Eine davon betrifft Restaurants, Lieferdienste und Cafés. Sie sind bald dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten. Die wiederverwendbaren Verpackungen können dann mit einem Pfand an Kundinnen und Kunden verkauft werden

Alles rund ums Auto

Viele KFZ-HalterInnen in Deutschland werden auch 2023 in eine neue Typklasse bei ihrer Autoversicherung eingestuft. Für knapp 4,8 Millionen der Autofahrer bedeutet das eine „bessere“ Klasse mit weniger Versicherungsbeitrag. Die restlichen 8,1 Millionen AutobesitzerInnen bekommen jedoch eine „schlechtere“ Klasse und müssen mehr zahlen. Wenn Sie wissen möchten, ob Sie davon betroffen sind, fragen Sie am besten bei Ihrer Autoversicherung nach.

Falls Ihre Autoversicherung teurer wird, lohnt sich ein Versichungscheck und gegebenenfalls ein Wechsel. Wir berechnen für Sie gerne Ihre neue KFZ-Versicherung.

Viele Auto- und Motorradführerscheine – sowohl in Papierform als auch Plastikkärtchen – müssen auch dieses Jahr nach und nach durch neue, fälschungssichere Exemplare ersetzt werden. Wenn Sie zwischen 1959 und 1964 geboren sind und Ihr Führerschein vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, sollten Sie schnell handeln. Denn Ihre Fahrerlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie diese nicht bis zum 19.01.2023 in eine EU-Führerscheinkarte umgetauscht haben.

Bereits seit dem 1. Februar 2022 gilt eine Regelung, nach der sich im Auto-Verbandskasten 2 Corona-Schutzmasken befinden müssen. Eine eingeräumte Übergangsfrist endet nun am 31. Januar 2023. Wer danach keine Maske vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen.

Zum 1. Januar 2023 reduziert die Regierung die Elektro-Kaufprämie. Auch der Anteil der Hersteller sinkt, so dass statt bislang maximal 9.000 Euro Zuschuss künftig bestenfalls noch 6.750 Euro drin sind.

Finanzielle Unterstützungen durch den Umweltbonus sind ab 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen möglich. Käufer von Plug-in-Hybriden gehen ab 2023 komplett leer aus.

Digitale Krankmeldung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bereits seit 2022 vom Arzt elektronisch an die Krankenkasse weitergeleitet. Wenn Sie sich ab dem 1. Januar 2023 krankschreiben lassen, wird die Krankenkasse die Krankmeldung digitalisiert an den Arbeitgeber weiterleiten. Es reicht also aus, wenn Arbeitnehmer dem Unternehmen telefonisch oder anderweitig Bescheid geben, dass sie erkrankt sind.

Somit können wir ab 2023 darauf verzichten, den „gelben Zettel“ bei der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber abzugeben.

Erhöhung der Tabaksteuer

Im kommenden Jahr wird die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten um durchschnittlich 10 Cent steigen. Ein Jahr später werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal jeweils 15 Cent pro Packung hinzu.

Wir hoffen, dass wir Ihnen einen guten Überblick über wichtige Änderungen 2023 verschaffen konnten, und wünschen Ihnen ein gesundes und glückliches neues Jahr!

Gerne sind wir bei Fragen rund um Ihre Finanzen persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch

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