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Arbeitnehmersparzulage – sichern Sie sich extra Geld!

Arbeitnehmersparzulage

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Arbeitgeber gewechselt? Eine Ausbildung gestartet? Oder bisher beim Arbeitgeber noch nicht nachgefragt?
Denn Vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage sind eine tolle finanzielle Zusatzleistung, die man unbedingt kennen sollte. Warum es sich lohnt, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er diese Leistung unterstützt, und wie alles genau abläuft, erklären wir kurz anhand der wichtigsten Fragen:

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Häufig zahlt der Arbeitgeber neben dem Gehalt sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) in Höhe von maximal 40 Euro, die dem Vermögensaufbau dienen. Diese zusätzliche Sparleistung unterstützt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Die Sparzulage gibt es dafür, dass das Geld mindestens sieben Jahre in einem VL Vertrag angelegt wird. Sechs Jahre muss in den Vertrag eingezahlt werden, im siebten kann er ruhen. Förderfähig ist die Anlage entweder in einen Bausparvertrag oder in einen Fondssparplan in einen Aktienfonds.

Wer erhält die Arbeitnehmersparzulage?

Für den Erhalt der Zulage gibt es bestimmte Einkommensgrenzen.
Diese liegen bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Wie läuft die Beantragung ab?

Schritt 1: Zunächst sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber abklären, ob und wie viel Vermögenswirksame Leistungen er zahlt.
Gerne helfen wir Ihnen in einem Beratungsgespräch dabei, die passende Anlagemöglichkeit für Sie zu finden. Anschließend können Sie Ihrem Arbeitgeber ein Formular einreichen, damit dieser weiß, wohin er die Vermögenswirksamen Leistungen überweisen muss.

Schritt 2: Damit Sie auch von den staatlichen Förderungen profitieren können, müssen Sie Ihren Vertrag in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Anlage muss durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel am Ende des Jahres automatisch.

Gerne sind wir bei Rückfragen zu der Arbeitnehmersparzulage sowie den VL auch persönlich für Sie da. Vereinbaren Sie gerne online einen Beratungstermin oder ein Telefongespräch.

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