Lokal verankert, überregional vernetzt, ihren Teilhabern verpflichtet sowie demokratisch organisiert: Diese Merkmale kennzeichnen Genossenschaftsbanken wie Ihre VR TeilhaberBank. Die Idee der Genossenschaft ist nicht neu. Sie entstand bereits im 19. Jahrhundert und hat sich über lange Zeit als Erfolgsmodell bewährt. Und seit November 2016 gehört die Genossenschaftsidee sogar zum UNESCO-Kulturerbe! Sie wurde in die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“ aufgenommen.
Gremien einer Genossenschaft
Die Organe einer Genossenschaft sind: Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Vertreterversammlung. Der Vorstand leitet die Genossenschaft, der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands.
Die Vertreterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Warum werden Vertreter gewählt?
Wenn eine Genossenschaft mehr als 1.500 Teilhaber hat, besteht die Generalversammlung aus Vertretern der Teilhaber. Bei der VR TeilhaberBank ist das ein Vertreter für je 300 Teilhaber.
Die Vertreter werden alle 4 Jahre von den Teilhabern gewählt und können bei Entscheidungen der Genossenschaft mitbestimmen. Die Wahl findet alle 4 Jahre statt, wahlberechtigt ist jeder Teilhaber mit einer Stimme.
Bausteine der Genossenschaft
Mitgliedschaft – Teilhaberschaft
Das Fundament der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ (eG) ist die Mitgliedschaft. Die Mitglieder einer Genossenschaft schließen sich zusammen, weil sie ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel im Verbund leichter erreichen. Als Mitglied bei Ihrer VR TeilhaberBank sind Sie mit einem oder mehreren Geschäftsanteilen an Ihrer Bank beteiligt. Daher sprechen wir von Teilhabern statt von Mitgliedern. Als Teilhaber können Sie an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken.
Regionalität
Als Genossenschaftsbank sind wir sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich selbstständig. Durch unsere Nähe zu den Menschen sind wir eng verbunden mit der Region. Dadurch können wir schnell und flexibel auf neue Situationen vor Ort reagieren, kennen unser Geschäftsgebiet und können es einschätzen. Es ist unser Ziel, unsere Teilhaber und Kunden wirtschaftlich zu fördern. Aus diesem Selbstverständnis heraus setzen wir uns auch für einen starken, unabhängigen Mittelstand ein.
Gemeinschaft
Zusammen bilden die Volksbanken und Raiffeisenbanken eines der dichtesten Banken-Servicenetze in Europa. Sie sind Allfinanzinstitute und bieten ihren Kunden eine breite Palette an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Dafür sorgt die enge Zusammenarbeit mit den Spezialinstituten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, wie der Bausparkasse Schwäbisch Hall, der R+V Versicherung, der Fondsgesellschaft Union Investment sowie dem Spitzeninstitut DZ BANK.
Mitbestimmen, Mitgestalten, Mitgewinnen in der Genossenschaft
17,5 Millionen Kunden sind gleichzeitig Mitglieder von Genossenschaftsbanken
Als Genossenschaftsbank gehören wir unseren Teilhabern, die zugleich unsere Kunden sind. Wir haben den klaren Auftrag, diese zu fördern und sind ihnen verpflichtet.
Das demokratische Prinzip
Schon seit 1849 gilt bei uns das demokratische Prinzip: ein Mitglied, eine Stimme – egal, wie viele Anteile jemand hat. Teilhaber kann bei uns jeder werden, der Kunde bei uns ist.
Wir machen den Weg frei
Wir unterstützen vielseitig: durch Ausschüttungen von Geldern und unseren Einsatz für regionales Engagement. Unsere Crowdfunding-Plattform und unsere GenossenschaftsStiftung sind hier nur ein Beispiel.
Modernes Banking trifft regionale Nähe
Wir sind immer für Sie da: mobil über unsere VR Banking App sowie über unser bequemes und flexibles OnlineBanking. Und damit Sie persönlich beraten werden können, ist auch die nächste Filiale nicht weit.
Die Idee
„Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele.“ Diese Überzeugung der Gründungsväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch teilen Genossenschaftsbanken seit mehr als 170 Jahren.
Die Genossenschaftliche Beratung
Die Finanzberatung, die erst zuhört und dann berät.
Ein wichtiger Aspekt unterscheidet uns von anderen Banken: Wir sind eine Genossenschaftsbank. Bei uns können nur Kunden Mitglied, also Teilhaber werden. Ihnen allen sind wir in ganz besonderer Weise verpflichtet. Unsere Geschäftstätigkeit orientiert sich an ihren Interessen. Dies spiegelt sich auch in unserer Genossenschaftlichen Beratung wider: Wir stellen nicht einzelne Produkte in den Mittelpunkt, sondern Sie mit Ihren Zielen und Wünschen.
Manchmal ist die Meinung des gesamten Teams gefragt. Egal ob es um Finanzen, unsere Region oder den nächsten Urlaub geht – jeder hat eine andere Meinung und Vorliebe! Deshalb schreiben wir ab und an auch Beiträge zusammen 🙂